ffff schreef:
Het Europese Gerechtshof in Luxemburg heeft gesproken...
En hoe!
1 Wettelijke omkadering weddenschappen:
In het kader van de bedrijven die zich met weddenschappen bezighouden is de "beteugeling' duidelijk verminderd en wat voor een reactie in Duitsland en Oostenrijk daarop.
De aandelen van de weddenschapsbedrijfjes Bwin, Tipp 24 en Fluxx hebben een prachtige dag.
2 De onterechte DUBBELE betaling van dividendbelastingen door Europese beleggers. NU was het een inwoner uit Bonn die door bleef klagen en ZIJN GELIJK haalde.
Het kan de Duitse staat miljarden kosten.
In verleden al meerdere postings over dit onderwerp geplaatst, want in belgië kunnen ze daar ook wat van. Ook al werd België terechtgewezen, ze politici trekken zich niets van de uitspraak aan en laten het voorlopig doorsudderen.
Maar er verandert toch wel degelijk iets: In een verenigd Europa is het niet meer dan billijk dat iedere belegger in ieder Europees bedrijf evenveel dividendbelasting betaalt en niet dat de ene belegger 48 procent dividendbelasting betaalt en de ander slechts 15 procent over precies hetzelfde dividend. Schandalig dat dat al jaren voortduurt.
Maar het Europse gerechtshof heeft gesproken.
Dat is al een stap op de goede weg!
Staat muss Milliarden zurückzahlen
Dem Bundeshaushalt drohen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Steuerrückerstattungen in Milliardenhöhe. Die obersten EU-Richter erklärten die frühere Besteuerung von Auslandsdividenden in Deutschland für rechtswidrig.
ANZEIGE
Ja Nein Keine Angabe
Das EU-Gericht urteilte am Dienstag in Luxemburg, die früher praktizierte steuerliche Benachteiligung von Ausschüttungen ausländischer Unternehmen verstoße gegen den freien Kapitalverkehr in der EU. Aktionäre konnten früher in Deutschland die von den Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer nur dann auf die eigene Einkommensteuerschuld anrechnen lassen, wenn das Unternehmen im Inland saß. Die Regelung endete 2001.
Diesen Artikel jetzt anhören Die Nachteile, die Aktionären bis 2001 entstanden seien, müssen nach dem Urteil rückwirkend ausgeglichen werden, urteilten die Richter. Für den Staatshaushalt und viele Steuerzahler ist entscheidend, dass sie die Wirkung des Urteils nicht auf einen kurzen Zeitraum begrenzten.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) kritisierte die Entscheidung scharf. Das Urteil könne Steuerausfälle von bis zu 5 Mrd. Euro nach sich ziehen und "schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen" haben, sagte Steinbrück. Die Hälfte der Belastungen entfalle auf den Bund. Der exakte Steuerausfall hänge von den Anträgen auf Steuererstattung ab.
Zahl des Finanzministeriums "Schutzbehauptung"
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) begrüßte das Urteil. Dadurch werde eine faktische Benachteiligung von Auslandsaktien korrigiert, die es vor dem Jahr 2001 gegeben habe. Die vom Finanzministerium genannte Höchstsumme von 5 Mrd. Euro, die das Urteil den deutschen Staate kosten werde, ist nach Ansicht der DSW allerdings zu hoch. Ein Sprecher nannte die Summe "von Anfang an eine Schutzbehauptung". Diese Zahl sei nur deshalb so hoch angesiedelt worden, um das Gericht in Hinblick auf den Rückwirkungszeitraum unter Druck zu setzen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hatte sich gegen eine Rückwirkung der EuGH-Entscheidung gewehrt - vergeblichDie Bundesregierung hatte vor dem höchsten EU-Gericht darauf gedrungen, die Wirkung des Urteils zeitlich einzugrenzen, um Rückerstattungen zu vermeiden. Das deutsche Argument: Bis zu einem EuGH-Urteil im Jahr 2000 sei nicht klar gewesen, dass das damalige deutsche Steuerrecht gegen EU-Recht verstößt.
Der Bescheid muss noch offen sein
Die Richter ließen diese Argumente nicht gelten. Konkret entschieden die Luxemburger Richter über die Klage eines Bonner Privatanlegers, dem das Finanzamt die auf niederländische und dänische Dividenden entfallende ausländische Körperschaftsteuer nicht hatte anrechnen wollen. Gegen Urteile des EuGH ist keine Berufung möglich. Die Bundesregierung muss den Spruch deshalb umsetzen.
Profitieren vom Urteil können Anleger, die in den Jahren bis 2001 direkt oder über Fonds Dividenden aus Anlagen im Ausland bezogen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die AG ihren Sitz in der EU oder einem Drittland hat, denn ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit wirkt weltweit.
Von dem Urteil können aber nur Aktionäre mit noch offenen Steuerbescheiden profitieren. Chancen auf Rückerstattung bestehen bei Dividenden ab 1999 und bei älteren Fällen, in denen der Bescheid etwa wegen eines anhängigen Einspruchs oder einer laufenden Betriebsprüfung noch offen ist.